Jugendsozialarbeit an Schulen; Beantragung einer Förderung
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Maßnahme der Jugendhilfe. Durch den Einsatz von JaS-Fachkräften an der Schule erfolgt eine intensive Kooperation von Jugendhilfe und Schule.
Beschreibung
Zweck und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte bei der JaS an Grundschulen, Mittelschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, wenn entsprechender Jugendhilfebedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung nachgewiesen wurde.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die JaS im Auftrag des Jugendamtes durchführen und nicht gleichzeitig Schulträger sind.
Zuwendungsfähige Kosten
Staatlich gefördert werden die Personalkosten der JaS-Fachkraft.
Art und Höhe
Der pauschalierte Zuschuss für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro.
Näheres regelt die Förderrichtlinie.
Ansprechpartner
Landratsamt Ebersberg (LRA EBE)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1449
85555 Ebersberg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ebe.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33109246402Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33109246402Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8092 823-0
Fax: +49 8092 823-210
Internet
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/103968472680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Konzeption mit Bedarfsanalyse
- Beschluss des Jugendhilfeausschusses
- Leistungs- und Stellenbeschreibung
- Kooperationsvereinbarung
Voraussetzungen
Der Bedarf für den Umfang der Jugendsozialarbeit am jeweiligen Einsatzort muss im Rahmen der Jugendhilfeplanung vom örtlichen Jugendamt festgestellt und vom Jugendhilfeausschuss bestätigt werden. Näheres regelt die Förderrichtlinie.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)vom 25. März 2021, Az. IV4/0113.01-3/404
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mit der Durchführung einer JaS-Maßnahme vom Jugendamt beauftragt worden, hat dieser den vollständigen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen in schriftlicher Form und unterschrieben beim Jugendamt einzureichen. Die Vorgaben der Förderrichtlinie sind bei der Antragstellung zu beachten.
Das Jugendamt legt eigene Anträge der zuständigen Regierung vor, bzw. leitet Anträge anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mit einer Stellungnahme zur finanziellen Beteiligung dieser zu.
Die Regierung legt die richtlinienkonformen Anträge mit einer Priorisierung dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vor.
Fristen
Der Erstantrag ist drei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei der Regierung einzureichen. Folgeanträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage des entscheidungsreifen Antrags ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Monaten bis zum Maßnahmebeginn zu rechnen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Jugendhilfeplanung kommt herausragende Bedeutung zu. Veränderungen der Bedarfseinschätzung (Stellenaufstockungen) bzw. Veränderungen an den Schulen, z. B. durch Verlagerung von Klassen an eine andere Schule oder die beabsichtigte Einrichtung einer Stelle der Schulsozialpädagogik oder der vertieften Berufsorientierung sind frühzeitig mit dem Jugendamt im Rahmen der Planungsprozesse abzustimmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 24.06.2024
Stichwörter
§ 13 SGB VIII, JaS