Kommunale Förderung für Träger der Jugendhilfe Bewilligung

    Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

    Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

    Beschreibung

    Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Kissingen (LRA KG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Marktstr. 6

    97688 Bad Kissingen

    Postfachadresse

    Postfach 1820

    97685 Bad Kissingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-kg.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44553727394Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44553727394Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 971 801-0

    Fax: +49 971 801-3333

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English