Kommunale Förderung für Träger der Jugendhilfe Bewilligung

    Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

    Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

    Beschreibung

    Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwabach - Amt für Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Nördliche Ringstraße 2a-c

    91126 Schwabach

    Postanschrift

    Nördliche Ringstraße 2a-c

    91126 Schwabach

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7024655848502Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9122 860-335

    Fax: +49 9122 860-346

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English