Kommunale Förderung für Träger der Jugendhilfe Bewilligung
Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Beschreibung
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Schwabach - Amt für Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nördliche Ringstraße 2a-c
91126 Schwabach
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7024655848502Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9122 860-335
Fax: +49 9122 860-346
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 11.08.2023