Kommunale Förderung für Träger der Jugendhilfe Bewilligung
Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Beschreibung
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Ansbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach
Kontakt
E-Mail: stadt@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90220424387Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-0
Fax: +49 981 51-303
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024