Kommunale Förderung für Träger der Jugendhilfe Bewilligung
Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Beschreibung
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bamberg - Stadtjugendamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Geyerswörthstraße 1
96047 Bamberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0860350615442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1531
Fax: +49 951 87 1962
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024