Kommunale Förderung für Träger der Jugendhilfe Bewilligung

    Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

    Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

    Beschreibung

    Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rachelstr. 6

    93413 Cham

    Postfachadresse

    Postfach 1432

    93404 Cham

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: amtjugfam@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/033958462896Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9971 78-0

    Fax: +49 9971 78-399

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English