Kommunale Förderung für Träger der Jugendhilfe Bewilligung

    Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

    Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

    Beschreibung

    Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Amberg-Sulzbach (LRA AS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgraben 3

    92224 Amberg

    Postfachadresse

    Postfach 1754

    92207 Amberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@amberg-sulzbach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25775964391Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25775964391Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9621 39-0

    Fax: +49 9621 37605-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English