Kommunale Förderung für Träger der Jugendhilfe Bewilligung
Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Beschreibung
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Dachau (LRA DAH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Weiherweg 16
85221 Dachau
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-dah.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64664814399Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64664814399Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8131 74-0
Fax: +49 8131 7411-710
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024