Kommunale Förderung für Träger der Jugendhilfe Bewilligung
Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Beschreibung
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Amt für Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwochs nach Vereinbarung; Trotz der genannten Sprechzeiten ist es empfehlenswert, Terminvereinbarungen vorzunehmen
Kontakt
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9635127986442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-45401
Fax: +49 841 305-45409
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024