gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte
Beschreibung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Ansprechpartner
Stadt Rosenheim - 332 - Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
83013 Rosenheim
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: auslaenderamt@rosenheim.de
De-Mail: poststelle@rosenheim.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/128956047948Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 365-8940
Fax: +49 8031 365-2013
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.09.2023