Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen allgemein- und berufsbildender Einrichtungen für Wirtschaftsberufe Ausstellung / Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für von Privaten betriebene Zoos (zoologische Einrichtungen, Tierparks) Ausstellung / Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen allgemein- und berufsbildender Einrichtungen im Bereich der Gesundheits-, Heil- und sozialen Berufe Ausstellung

    Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen

    Wenn Sie eine berufsbildende Einrichtung betreiben und auf Berufe oder Prüfungen vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereiten, können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung für Umsatzsteuerzwecke eine Bescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Diese Bescheinigung ist dem Finanzamt vorzulegen und führt in der Regel zur Befreiung von der Umsatzsteuer für die unmittelbar dem Bildungszweck dienenden Leistungen.

    Die Befreiungswirkung kann auch auf die für Ihre Einrichtung tätigen freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten ausgedehnt werden.

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Das Sachgebiet 20 ist zuständig für die Erteilung von Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Zwecke der (möglichen) Berufsausübung in Bereichen der gewerblichen Wirtschaft:

    • naturwissenschaftliche, technische, kaufmännische, heil- und sozialberufliche u. ä. Tätigkeiten
    • medizinalfachliche (pflegerische, therapeutische, medizintechnische) Tätigkeiten einschließlich der jeweiligen Assistenzberufe sowie der Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann
    • Berufsvorbereitende Tätigkeiten im Bereich Sport, Fitness und Selbstverteidigung 
    • von der Arbeitsverwaltung oder ESF (Europäischer Sozialfonds) geförderte Maßnahmen 

    Das Sachgebiet 44 ist für sonstige Unterrichtsleistungen (also schulische oder schulverwandte Maßnahmen) zuständig. Sonstige Unterrichtsleistungen sind Nachhilfe (incl. Lese- und Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie), Musik, Ballett/Tanz (incl. Tanzlehrerausbildung) und Sprachunterricht.

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5494646331283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5863757425283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Erteilung der Bescheinigung setzt voraus, dass Sie ordnungsgemäß auf einen Beruf - hierzu gehört auch die Weiterbildung in einem Beruf - oder auf eine Prüfung vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Antragsformblätter sind bei der zuständigen Regierung erhältlich und unter "Formulare" abrufbar. Der Antrag ist bei der Regierung einzureichen, in deren Bereich die Maßnahmen ganz oder überwiegend durchgeführt werden.

    Dem Antrag beizufügen sind die im Antragsformular genannten Unterlagen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten. Die konkrete Feststellung, für welche Umsatzsteuerfestsetzungen eine für zurückliegende Zeiträume erteilte Bescheinigung bzw. deren Aufhebung von Bedeutung ist, trifft das im Einzelfall zuständige Finanzamt.

    Kosten

    Es besteht ein Gebührenrahmen von 25 - 600 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 21.08.2024

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English