Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen
Wenn Sie eine berufsbildende Einrichtung betreiben und auf Berufe oder Prüfungen vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereiten, können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung für Umsatzsteuerzwecke eine Bescheinigung beantragen.
Beschreibung
Diese Bescheinigung ist dem Finanzamt vorzulegen und führt in der Regel zur Befreiung von der Umsatzsteuer für die unmittelbar dem Bildungszweck dienenden Leistungen.
Die Befreiungswirkung kann auch auf die für Ihre Einrichtung tätigen freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten ausgedehnt werden.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Das Sachgebiet 20 ist zuständig für die Erteilung von Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Zwecke der (möglichen) Berufsausübung in Bereichen der gewerblichen Wirtschaft:
- naturwissenschaftliche, technische, kaufmännische, heil- und sozialberufliche u. ä. Tätigkeiten
- medizinalfachliche (pflegerische, therapeutische, medizintechnische) Tätigkeiten einschließlich der jeweiligen Assistenzberufe sowie der Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann
- Berufsvorbereitende Tätigkeiten im Bereich Sport, Fitness und Selbstverteidigung
- von der Arbeitsverwaltung oder ESF (Europäischer Sozialfonds) geförderte Maßnahmen
Das Sachgebiet 44 ist für sonstige Unterrichtsleistungen (also schulische oder schulverwandte Maßnahmen) zuständig. Sonstige Unterrichtsleistungen sind Nachhilfe (incl. Lese- und Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie), Musik, Ballett/Tanz (incl. Tanzlehrerausbildung) und Sprachunterricht.
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5494646331283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5863757425283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Voraussetzungen
Die Erteilung der Bescheinigung setzt voraus, dass Sie ordnungsgemäß auf einen Beruf - hierzu gehört auch die Weiterbildung in einem Beruf - oder auf eine Prüfung vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereiten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Nr. 21 Buchst. a bb) Umsatzsteuergesetz (UStG)Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Antragsformblätter sind bei der zuständigen Regierung erhältlich und unter "Formulare" abrufbar. Der Antrag ist bei der Regierung einzureichen, in deren Bereich die Maßnahmen ganz oder überwiegend durchgeführt werden.
Dem Antrag beizufügen sind die im Antragsformular genannten Unterlagen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten. Die konkrete Feststellung, für welche Umsatzsteuerfestsetzungen eine für zurückliegende Zeiträume erteilte Bescheinigung bzw. deren Aufhebung von Bedeutung ist, trifft das im Einzelfall zuständige Finanzamt.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 21.08.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben
Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 13.11.2024