Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.
Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Online-Dienste
- Gemeindeverband Eibelstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Giebelstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Hofheim i.UFr. (VGem) (Kreis Haßberge, Bayern)
- Gemeindeverband Kitzingen (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Kleinheubach (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Mespelbrunn (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Mönchberg (VGem) (Kreis Miltenberg, Bayern)
- Gemeindeverband Ostheim v.d.Rhön (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Partenstein (VGem) (Kreis Main-Spessart, Bayern)
- Gemeindeverband Saal a.d.Saale (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Volkach (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Wiesentheid (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Abwasserentsorgung