Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.
Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Hinweise für Sonstiges (091870182000): Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Wasserburg a.Inn - Bau- und Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1680
83506 Wasserburg a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Das Amt für Soziales öffnet Dienstag nur nach Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: stadtbauamt@wasserburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0897980341282Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8071 105-37
Fax: +49 8071 105-86
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Hinweise für Sonstiges (091870182000): Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (091870182000): Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn
Fachlich freigegeben durch Stadt Wasserburg a.Inn am 05.01.2025
Stichwörter
Abwasserentsorgung