Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

    Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.

    Beschreibung

    Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

    • Tag und Ort der Sitzung,
    • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
    • die behandelten Gegenstände,
    • die Beschlüsse und
    • das Abstimmungsergebnis.


    Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Markt Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 61

    86865 Markt Wald

    Postanschrift

    Hauptstr. 61

    86865 Markt Wald

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 19:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@marktwald.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21330384636Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8262 96925-0

    Fax: +49 8262 96925-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Sitzungsniederschrift

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English