Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Beschreibung
Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Thüngersheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Untere Hauptstraße 14
97291 Thüngersheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@thuengersheim.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=06107685739Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06107685739Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9364 8135-0
Fax: +49 9364 8135-25
Internet
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.07.2023
Stichwörter
Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Sitzungsniederschrift