Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Beschreibung
Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Roth - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1462
91142 Roth
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: hauptamt@stadt-roth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1509087568530Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9171 848-0
Fax: +49 9171 848-169
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Stichwörter
Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Sitzungsniederschrift