Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

    Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.

    Beschreibung

    Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

    • Tag und Ort der Sitzung,
    • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
    • die behandelten Gegenstände,
    • die Beschlüsse und
    • das Abstimmungsergebnis.


    Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Triesdorfer Str. 8

    91746 Weidenbach

    Postanschrift

    Triesdorfer Str. 8

    91746 Weidenbach

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@weidenbach-triesdorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64107279826Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9826 6220-0

    Fax: +49 9826 6220-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Sitzungsniederschrift

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English