Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Beschreibung
Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Ludwigsstadt - Allgemeine Verwaltung und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5
96333 Ludwigsstadt
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@ludwigsstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/819076444747Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9263 949-0
Fax: +49 9263 949-40
Internet
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Stichwörter
Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Sitzungsniederschrift