Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Beschreibung
Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Neunburg vorm Wald - Geschäftsleitung / Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus.stadt@neunburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5551723282117Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9672 9208-400
Fax: +49 9672 9208-477
Internet
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Stichwörter
Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Sitzungsniederschrift