Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Beschreibung
Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Ursensollen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 1
92289 Ursensollen
Kontakt
E-Mail: gemeinde@ursensollen.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=46329859749Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46329859749Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9628 9239-0
Fax: +49 9628 9239-19
Internet
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Stichwörter
Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Sitzungsniederschrift