Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

    Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.

    Beschreibung

    Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

    • Tag und Ort der Sitzung,
    • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
    • die behandelten Gegenstände,
    • die Beschlüsse und
    • das Abstimmungsergebnis.


    Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Krailling - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-von-Hirsch-Straße 1

    82152 Krailling

    Postfachadresse

    Postfach 1364

    82142 Planegg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 7:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 19:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: wolfrum@krailling.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4482758269521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 85706-0

    Fax: +49 89 8576656

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Krailling

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    Hausanschrift

    Rudolf-von-Hirsch-Straße 1

    82152 Krailling

    Postfachadresse

    Postfach 1364

    82142 Planegg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 7:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 19:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@krailling.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59663799618Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59663799618Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 85706-0

    Fax: +49 89 8576656

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Sitzungsniederschrift

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English