Archivgut Einsicht gewähren

    Staatliche Archive; Beantragung der Nutzung von Archivgut

    Das in den staatlichen Archiven verwahrte Archivgut kann auf Antrag benützt werden.

    Beschreibung

    Die Staatlichen Archive Bayerns haben die Aufgabe, das bis ins 8. Jahrhundert zurückreichende und laufend anfallende Archivgut sachgemäß zu verwahren und für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, der staatlichen Gerichtsbarkeit und Verwaltung sowie der Förderung der Heimatkunde und Volksbildung zu erschließen, auszuwerten und nutzbar zu machen.

    Das in den staatlichen Archiven verwahrte Archivgut steht Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen, sowie natürlichen und juristischen Personen für die Benützung zur Verfügung. Auch Minderjährige (z. B. Schüler) können zur Benützung zugelassen werden, wenn die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt.

    Unter Archivgut versteht man Unterlagen wie Urkunden, Akten, Karten, Bilder und sonstige Datenträger einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung. Archivgut kann zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken sowie zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen benützt werden. Die Benützung erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den Räumen der staatlichen Archive. Einige Findmittel und Digitalisate von Archivgut stehen online für die Recherche zur Verfügung (Online-Findmittel und Online-Digitalisate auf der Homepage der Staatlichen Archive Bayerns, siehe unter "Weiterführende Links").

    Die Archive können die Benützung auch durch Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Anfragen ermöglichen. Die hier gegebenen Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken. Eine Versendung von Archivgut zur Benützung außerhalb des verwahrenden Archivs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, insbesondere wenn das Archivgut zu amtlichen Zwecken bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecke benötigt wird.

    Archivgut ist von der Benützung ausgeschlossen, solange es einer Schutzfrist unterliegt und eine Verkürzung der Schutzfrist nicht erfolgt ist. Die Benützungsgenehmigung kann aus Gründen des Datenschutzes und zur Beachtung schutzwürdiger Belange Dritter mit Auflagen versehen werden. Anstelle der Originale können Druckwerke oder Reproduktionen vorgelegt werden.

    Im Rahmen der Archivbenützung können analoge oder digitale Reproduktionen des Archivguts von den Archiven bzw. einem beauftragten Dienstleister angefertigt und vom Benützer erworben werden. Die Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung dieser Reproduktionen ist nach vorheriger Zustimmung des verwahrenden Archivs zulässig.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Hauptstaatsarchiv (HStArch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönfeldstr. 5

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 221152

    80501 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bayhsta.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=08442752365Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08442752365Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 28638-2596

    Fax: +49 89 28638-2954

    Internet

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bayerisches Hauptstaatsarchiv Dienststelle Ludwigstraße (HStArch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 14

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 221152

    80501 München

    Kontakt

    E-Mail: hausarchiv@bayhsta.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25220529365Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 28638-2517

    Fax: +49 89 28638-2901

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Staatsarchiv Würzburg (StArch WÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Residenzplatz 2

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 110816

    97034 Würzburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stawu.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43331630367Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 35529-0

    Fax: +49 931 35529-70

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Bayerisches Hauptstaatsarchiv Dienststelle Leonrodstraße (HStArch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Leonrodstr. 57

    80636 München

    Postfachadresse

    Postfach 221152

    80501 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bayhsta.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=08442752365Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5458175148101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 1895168-0

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung zur Archivbenützung

      Auskunft über die Person des Benützers und sein Forschungsvorhaben

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    Es wird empfohlen, einen Besuch im Archiv vorher schriftlich oder mündlich anzumelden und einschlägige Fachliteratur durchzuarbeiten. Das Archivpersonal führt den Besucher in die Archivarbeit ein und berät ihn beim Suchen und Bestellen von Unterlagen. Die Durchsicht und Auswertung ist allein Sache des Forschers, der sich Spezialkenntnisse, z.B. zum Lesen älterer Schriften, selbst aneignen muss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Vorlage der Archivalien richtet sich nach den ortsüblichen Bereitstellungszeiten und ist von ihrer Lagerung im Hauptgebäude bzw. einem Depot abhängig.

    Kosten

    Für die Benützung der staatlichen Archive werden Gebühren für den Zeitaufwand des Archivpersonals (Halbstundensätze) nach der Archivbenützungsordnung erhoben. Nachweisbar wissenschaftliche, heimatkundliche, familiengeschichtliche und unterrichtliche Zwecke sind von der Erhebung der Zeitgebühren befreit.

    Für die Anfertigung von Reproduktionen (Digitalaufnahmen, Papierkopien, Filme, Siegel) werden Gebühren entsprechend den ortsüblichen Preisen erhoben.

    Ferner werden Gebühren für die Genehmigung zur Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung von Reproduktionen aus den Beständen der staatlichen Archive erhoben, wenn eine bestimmte Auflagenhöhe überschritten wird.

    Das Gebührenverzeichnisse der Staatlichen Archive Bayerns finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 01.08.2023

    Stichwörter

    Archive

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English