Atelierförderung für bildende Künstler Bewilligung / Atelierförderung für bildende Künstler Auszahlung
    99400110017000, 99400110079000

    Atelierpreis; Bewerbung

    Bildende Künstler, die in Bayern leben und arbeiten, können sich um einen Atelierpreis bewerben.

    Beschreibung

    Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zeichnet ab 2025 nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel jährlich bis zu 30 freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler mit Atelier in Bayern mit jeweils 8.000 Euro für ihre künstlerische Arbeit aus.

    Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellten und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen. Die Auszeichnungen sollen den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, sich unter erleichterten wirtschaftlich-materiellen Rahmenbedingungen der Entwicklung ihrer künstlerischen Arbeit zu widmen.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

    Ansprechpartner

    Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e.V.BBK LV Bayern e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Dachauer Straße 112 d
    80636 München

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Dachauer Straße 112 d
    80636 München

    Kontakt

    E-Mail: mail@bbk-bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1706990355500Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 159 01895374

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Bewerben können sich professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und hauptsächlich in Bayern tätig sind, also beispielsweise ein Atelier bzw. einen Projektraum in Bayern unterhalten.

    Eine Altersgrenze besteht nicht, jedoch soll die Entwicklungsfähigkeit des künstlerischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden.

    Eine erneute Bewerbung ist erst im dritten Turnus nach Erhalt einer Auszeichnung möglich. Die Auszeichnung wird höchstens zwei Mal an den gleichen Bewerber oder die gleiche Bewerberin vergeben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Interessentinnen und Interessenten können ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem hierfür vorgesehenen Bewerbungsbogen ausschließlich auf elektronischem Weg beim Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband (BBK LV) bis zum jeweils festgelegten Termin einreichen.

    Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Der Jury gehören fünf Fachleute an, die einen Überblick über das künstlerische Schaffen in Bayern haben und aus verschiedenen bayerischen Regionen oder anderen Bundesländern kommen sollen.

    Ein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung besteht nicht.

    Ein Jahr nach Erhalt der Auszeichnung wird um einen Sachstandsbericht über die seitdem erfolgte künstlerische Arbeit und ggf. deren Entwicklung sowie Zukunftsperspektiven gebeten.

     

    Fristen

    Die Bewerbungsfrist wird jeweils am Anfang des Kalenderjahres auf der Webseite des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e. V. bekanntgegeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Dokumente

    • Mit dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen einzureichen:

      • Motivationsschreiben, in dem Sie darlegen,
        • wie Sie Ihre künstlerische Arbeit in Zukunft weiterentwickeln wollen,
        • wie Sie Ihre Arbeit sichtbar machen wollen (z. B. Ausführungen zur physischen und / oder medialen Öffentlichkeitswirksamkeit, Vermittlungsarbeit, Kooperationen, Schaffung von Kunsträumen)
      • Nachweis der künstlerischen Professionalität durch eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige professionelle Ausstellungstätigkeit
      • Nachweis über hauptberuflich freischaffende künstlerische Tätigkeit
        Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis darf maximal 50 % betragen, gemessen an den für das jeweilige Arbeitsverhältnis geltenden Rahmenbedingungen.
      • Digitales Portfolio mit aussagekräftigen, datierten und aktuellen Werkbeispielen (PDF 10 MB, Videos als Link) sowie Weblinks
      • Vita
      • sonstige Angaben:
        • Angaben zu bisher erhaltenen Förderungen, Preisen und Stipendien in den
          letzten drei Jahren
        • Anschrift des Atelier- bzw. Projektraums

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 07.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English