Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte

    Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

    Beschreibung

    Die Betreuungsbehörden (auch Betreuungsstellen genannt) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht - Betreuungsgericht - über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

    Ein Betreuer ist dann zu bestellen, wenn ein Volljähriger in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (hierzu kann auch die sog. Altersdemenz gehören) seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann und andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen. Die Betreuungsbehörde kann hierbei dem Betreuungsgericht von sich aus Umstände mitteilen, die die Bestellung eines Betreuers oder eine andere Maßnahme in Betreuungssachen erforderlich machen. Hierbei muss die Behörde aber stets prüfen, ob und inwieweit die Mitteilung unter Beachtung der berechtigten Interessen des Betroffenen nach ihren Erkenntnissen erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für das Wohl des Betroffenen abzuwenden.

    Die Betreuungsbehörde unterstützt darüber hinaus das Betreuungsgericht in bereits anhängigen Betreuungsverfahren. Dies gilt insbesondere für die Aufklärung und Mitteilung des Sachverhalts, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält, und für die Gewinnung geeigneter Betreuer. Zudem schlägt die Behörde eine Person vor, die sich im Einzelfall zum Betreuer eignet.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge - FGr 242 - Gesundheitsförderungen, Betreuungen (LRA WUN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jean-Paul-Str. 9

    95632 Wunsiedel

    Postanschrift

    95631 Wunsiedel

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-wunsiedel.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9393249307420Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9232 80-0

    Fax: +49 9232 80-555

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English