Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte
Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.
Beschreibung
Die Betreuungsbehörden (auch Betreuungsstellen genannt) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht - Betreuungsgericht - über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.
Ein Betreuer ist dann zu bestellen, wenn ein Volljähriger in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (hierzu kann auch die sog. Altersdemenz gehören) seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann und andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen. Die Betreuungsbehörde kann hierbei dem Betreuungsgericht von sich aus Umstände mitteilen, die die Bestellung eines Betreuers oder eine andere Maßnahme in Betreuungssachen erforderlich machen. Hierbei muss die Behörde aber stets prüfen, ob und inwieweit die Mitteilung unter Beachtung der berechtigten Interessen des Betroffenen nach ihren Erkenntnissen erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für das Wohl des Betroffenen abzuwenden.
Die Betreuungsbehörde unterstützt darüber hinaus das Betreuungsgericht in bereits anhängigen Betreuungsverfahren. Dies gilt insbesondere für die Aufklärung und Mitteilung des Sachverhalts, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält, und für die Gewinnung geeigneter Betreuer. Zudem schlägt die Behörde eine Person vor, die sich im Einzelfall zum Betreuer eignet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Regen - Abteilung 4 - Gesundheitsamt (LRA REG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Poschetsrieder Str. 16
94209 Regen
Kontakt
E-Mail: gesundheitswesen@lra.landkreis-regen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/736178102951Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9921 601-0
Fax: +49 9921 97002450
Internet
Landratsamt Regen - Betreuungsstelle (LRA REG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1220
94202 Regen
Kontakt
E-Mail: sozialamt@lra.landkreis-regen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/105289196952Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9921 601-0
Fax: +49 9921 601-100
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 27.03.2024