Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte

    Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

    Beschreibung

    Die Betreuungsbehörden (auch Betreuungsstellen genannt) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht - Betreuungsgericht - über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.

    Ein Betreuer ist dann zu bestellen, wenn ein Volljähriger in Folge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (hierzu kann auch die sog. Altersdemenz gehören) seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann und andere Hilfen nicht zur Verfügung stehen. Die Betreuungsbehörde kann hierbei dem Betreuungsgericht von sich aus Umstände mitteilen, die die Bestellung eines Betreuers oder eine andere Maßnahme in Betreuungssachen erforderlich machen. Hierbei muss die Behörde aber stets prüfen, ob und inwieweit die Mitteilung unter Beachtung der berechtigten Interessen des Betroffenen nach ihren Erkenntnissen erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für das Wohl des Betroffenen abzuwenden.

    Die Betreuungsbehörde unterstützt darüber hinaus das Betreuungsgericht in bereits anhängigen Betreuungsverfahren. Dies gilt insbesondere für die Aufklärung und Mitteilung des Sachverhalts, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält, und für die Gewinnung geeigneter Betreuer. Zudem schlägt die Behörde eine Person vor, die sich im Einzelfall zum Betreuer eignet.

    Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg

    Online-Dienst

    form00237 Fragebogen zum Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern

    ID: L100042_203135.-172462

    Beschreibung

    Sie wollen ehrenamtliche Betreuungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf übernehmen. Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Mit dem Fragebogen können Sie sich für ehrenamtliche Betreuungen bewerben. Die Betreuungsstelle leitet Ihre Bewerbung an das Amtsgericht Starnberg weiter. Das Amtsgericht Starnberg trifft die Entscheidung über die Einrichtung der Betreuung.

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    • form00237 Fragebogen zum Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern
      Sie wollen ehrenamtliche Betreuungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf übernehmen. Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Mit dem Fragebogen können Sie sich für ehrenamtliche Betreuungen bewerben. Die Betreuungsstelle leitet Ihre Bewerbung an das Amtsgericht Starnberg weiter. Das Amtsgericht Starnberg trifft die Entscheidung über die Einrichtung der Betreuung.

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    Landratsamt Starnberg (LRA STA)

    Adresse

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    82319 Starnberg

    Postanschrift

    82317 Starnberg

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    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

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    De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85997998431Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8151 148-77148

    Fax: +49 8151 148-11160

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 12.08.2024

    Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Starnberg am 30.10.2024

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