Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 29
97268 Kirchheim
Kontakt
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29996290800Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9366 9061-0
Fax: +49 9366 9061-60
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Röttingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
97285 Röttingen
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Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-roettingen.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41996206818Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9338 9728-0
Fax: +49 9338 9728-49
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.07.2023
Stichwörter
Führerscheinantrag