Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

    Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

    Beschreibung

    Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

    Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6

    97523 Schwanfeld

    Postanschrift

    Rathausplatz 6

    97523 Schwanfeld

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/10440638821Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9384 9730-0

    Fax: +49 9384 9730-45

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024

    Stichwörter

    Führerscheinantrag

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