Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
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Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim
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Hausanschrift
Postanschrift
Lengfurter Str. 8
97892 Kreuzwertheim
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Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14551837802Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Hausanschrift
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Postfach 1446
97804 Lohr a.Main
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: poststelle@vgem-lohr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99107384803Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9352 8730-0
Fax: +49 9352 8730-30
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.07.2023
Stichwörter
Führerscheinantrag