Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Motten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fuldaer Straße
97786 Motten
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Das Rathaus ist im Zeitraum vom 24.12.2024 bis 02.01.2025 geschlossen. Der gemeindliche Bauhof ist im Zeitraum vom 19.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@motten.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=78996997647Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/78996997647Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9748 9191-0
Fax: +49 9748 9191-44
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag