Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

    Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

    Beschreibung

    Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

    Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

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    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Bad Kissingen - Sachgebiet II-2a Bürgerbüro

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    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    97688 Bad Kissingen

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    Postfach 2260

    97688 Bad Kissingen

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    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


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    Fax: +49 971 807-2219

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    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Diese Serviceleistung steht im Bürgerbüro der Stadt Bad Kissingen nicht zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Bad Kissingen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Bad Kissingen am 29.12.2023

    Stichwörter

    Führerscheinantrag

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