Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

    Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

    Beschreibung

    Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

    Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mainaschaff

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 10-12

    63814 Mainaschaff

    Postanschrift

    Hauptstr. 10-12

    63814 Mainaschaff

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bürgerbüro:

    Mo  08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Di   08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Mi   08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Do  08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Fr   08:00 Uhr - 12:00 Uhr  

    Bürgermeister-Sprechstunde:

    Do  16:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Terminvereinbarung unter Tel. 06021/705-11

    Kontakt

    E-Mail: gde@mainaschaff.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18663736632Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 705-0

    Fax: +49 6021 705-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Rothenbuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    63860 Rothenbuch

    Postanschrift

    Schloßplatz 1

    63860 Rothenbuch

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@rothenbuch.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14330083701Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6094 940-0

    Fax: +49 6094 940-23

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.07.2023

    Stichwörter

    Führerscheinantrag

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