Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Haibach - Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
63802 Haibach
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8278680043210Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 648-0
Fax: +49 6021 648-99
Gemeinde Haibach - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
63802 Haibach
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8329013374210Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 648-0
Fax: +49 6021 648-99
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag