Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Neunburg vorm Wald - Ordnungsamt/Einwohnermeldeamt/Standesamt/Renten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus.stadt@neunburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5602056613117Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9672 9208-400
Fax: +49 9672 9208-477
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag