Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
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Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Pfarrkirchen - Sachgebiet 3.2 - Bürgerbüro
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84343 Pfarrkirchen
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Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
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Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
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E-Mail: buergerbuero@pfarrkirchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3581652299510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8561 306-5320
Fax: +49 8561 306-5329
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag