Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Viechtach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach
Kontakt
E-Mail: info@viechtach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90553405463Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9942 808-0
Fax: +49 9942 808-240
Internet
Stadt Viechtach - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach
Kontakt
E-Mail: buergeramt@viechtach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1610725319113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9942 808-122
Fax: +49 9942 808-240
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag