Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Dorfen - I.5 Bürgerservice, Melde- und Passwesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 55
84401 Dorfen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Eine Vorsprache im Melde- und Passwesen ohne Termin ist nicht möglich! Für Dienstleistungen des Melde- und Passwesens vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin über die Online-Terminvergabe.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: einwohneramt@dorfen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1331591822401Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8081 411-0
Fax: +49 8081 411-140
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag