Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Beschreibung
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Dillingen a.d.Donau - Fachbereich 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe (LRA DLG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4199841873101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9071 51-0
Fax: +49 9071 51-101
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Rechtsbehelf
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024
Stichwörter
Damwild, Gehege, Muffelwild, Rotwild, Sikawild, Tierzüchtung, Wildtierhaltung