Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Beschreibung
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Regensburg (LRA R)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120329
93025 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde
(Kfz-Zulasssung, Führerscheinstelle):
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr,
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landratsamt-regensburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49109134426Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49109134426Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 4009-0
Fax: +49 941 4009-299
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Rechtsbehelf
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024
Stichwörter
Damwild, Gehege, Muffelwild, Rotwild, Sikawild, Tierzüchtung, Wildtierhaltung