Tiergehege Errichtung Anzeige Entgegennahme

    Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

    Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

    Beschreibung

    Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Landshut (LRA LA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

    Postanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73331420412Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 871 408-0

    Fax: +49 871 408-1001

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024

    Stichwörter

    Damwild, Gehege, Muffelwild, Rotwild, Sikawild, Tierzüchtung, Wildtierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English