Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Beschreibung
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Weilheim-Schongau (LRA WM)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
82360 Weilheim i.OB
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-wm.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87997984434Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 881 681-0
Fax: +49 881 681-2353
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Rechtsbehelf
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024
Stichwörter
Damwild, Gehege, Muffelwild, Rotwild, Sikawild, Tierzüchtung, Wildtierhaltung