Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs
Beschreibung
Die Anschrift der Betriebsstätte ist der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen. In Bayern sind die Veterinärabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) zuständig.
Hersteller und Pharmagroßhändler dürfen Tierarzneimittel nur dann an Tierärzte abgeben, wenn sie überprüft haben, ob ihre Kunden zum Einzelhandel mit Tierarzneimitteln berechtigt sind (Art. 101 Abs. 2 VO (EU) 2019/6, Art. 22 Abs. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2021/1248).
Den Anforderungskatalog arzneimittelrechtlicher Vorschriften für Tierärzte finden Sie unter "Weiterführende Links".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91051 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Unsere Abteilungen haben unterschiedliche Kontakt & Öffnungszeiten:
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/995192739635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-1725
Fax: +49 9131 86-1726
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 01.08.2024
Stichwörter
Hausapotheke, Tierarzneimittel