Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs

    Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)

    Beschreibung

    Die Anschrift der Betriebsstätte ist der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen. In Bayern sind die Veterinärabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) zuständig.

    Hersteller und Pharmagroßhändler dürfen Tierarzneimittel nur dann an Tierärzte abgeben, wenn sie überprüft haben, ob ihre Kunden zum Einzelhandel mit Tierarzneimitteln berechtigt sind (Art. 101 Abs. 2 VO (EU) 2019/6, Art. 22 Abs. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2021/1248).

    Den Anforderungskatalog arzneimittelrechtlicher Vorschriften für Tierärzte finden Sie unter "Weiterführende Links".

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    Anzeige einer Tierärtzlichen Hausapotheke; Ergänzung: Landratsamt München

    ID: L100042_74096.-99931

    Beschreibung

    Das Landratsamt ist zuständig für die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs. Hierzu zählt zum Beispiel die Arzneimittelanwendung oder der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z.B. im Zoofachhandel. Außerdem werden die tierärztlichen Hausapotheken überwacht.

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    Tierarzneimittel; Ergänzung: Landratsamt München

    ID: L100042_219255.-99931

    Beschreibung

    Das Landratsamt ist zuständig für die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs. Hierzu zählt zum Beispiel die Arzneimittelanwendung oder der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z.B. im Zoofachhandel. Außerdem werden die tierärztlichen Hausapotheken überwacht.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt MünchenLRA M

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariahilfplatz 17
    81541 München

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    Postanschrift

    Postfach 90 07 51
    81507 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93442507417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 6221-0

    Fax: +49 89 6221-2278

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Klassische Kreditkarte
    • Paypal

    Sprachversion

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    Handlungsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.09.2025

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 19.03.2026

    Stichwörter

    Hausapotheke, Tierarzneimittel

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