Studium; Beantragung einer Hochbegabtenförderung im Max Weber-Programm
Mit dem Max Weber-Programm fördern wir begabte Studierende an bayerischen Hochschulen.
Beschreibung
Mit dem Max Weber-Programm fördern wir begabte Studierende an bayerischen Hochschulen. Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten werden während ihres Studiums individuell begleitet und profitieren von dem breiten Förderansatz des Programms. Dazu zählen eine Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzielle Unterstützung bei Auslandsaufenthalten ebenso wie eine fachliche und persönliche Betreuung.
Inhalt der Förderung
Das Max Weber-Programm bietet mehr als nur eine finanzielle Unterstützung. Unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten eröffnet sich eine Vielzahl an Möglichkeiten. Sie werden im Studium individuell begleitet und früh ermuntert, Erfahrungen im Ausland oder erste Schritte in die Forschung zu machen.
Mit einer Vielzahl von Angeboten fördern wir unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten zudem in ihrer persönlichen Entwicklung. Dazu gehören Softskill-Seminare und Sprachkurse ebenso wie beispielsweise Sommerakademien.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80327 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmwk.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=1147481183400Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1147481183400Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2186-0
Fax: +49 89 2186-2800
Internet
Voraussetzungen
Schulabsolventinnen und -absolventen müssen eine Abiturnote von mindestens 1,30 vorweisen sowie eine Mindestpunktzahl in bestimmten Fächern während der Oberstufe und im Abitur erreichen. Dabei darf keine der eingebrachten Halbjahresleistungen schlechter als 12 Punkte sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird man von der Schulleitung vorgeschlagen und kann nach Bestehen eines Auswahlverfahrens in die Förderung aufgenommen werden.
Studierende an bayerischen Hochschulen mit hervorragenden Studienleistungen können sich ebenfalls für die Förderung qualifizieren, wenn sie von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer, der Leitung eines Elitestudiengangs oder dem Prüfungsamt vorgeschlagen werden. Studierende ab dem dritten Fachsemester können sich auch selbst bewerben.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
- Max Weber-Programm des Freistaats BayernInformationen zur (Eigen-)Bewerbung, Aktuelles aus dem Max Weber-Programm
- Elitenetzwerk BayernElitestudiengänge, Internationale Doktorandenkollegs, Max Weber-Programm, Marianne-Plehn-Programm, Internationale Nachwuchsforschungsgruppen
- Max Weber-Programm: Von der Schule zum Stipendium
- Max Weber-Programm: Aus dem Studium zum Stipendium
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 21.03.2024
Stichwörter
Begabtenförderung, Förderung, Studium, Universitätsstudium