Hochbegabtenförderung für Studierende Bewilligung

    Studium; Beantragung einer Hochbegabtenförderung im Max Weber-Programm

    Mit dem Max Weber-Programm fördern wir begabte Studierende an bayeri­schen Hoch­schulen.

    Beschreibung

    Mit dem Max Weber-Programm fördern wir begabte Studierende an bayeri­schen Hoch­schulen. Unsere Stipendiatinnen und Sti­pen­diaten werden während ihres Studiums individuell begleitet und profitieren von dem breiten Förderansatz des Programms. Dazu zählen eine Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzielle Unterstützung bei Aus­lands­auf­ent­halten ebenso wie eine fachliche und persönliche Betreuung.

    Inhalt der Förderung

    Das Max Weber-Programm bietet mehr als nur eine finanzielle Unter­stützung. Unseren Stipen­diatinnen und Stipen­diaten eröffnet sich eine Vielzahl an Möglichkeiten. Sie wer­den im Studium individuell begleitet und früh ermuntert, Erfahrungen im Ausland oder erste Schritte in die Forschung zu machen.

    Mit einer Vielzahl von Angeboten fördern wir unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten zudem in ihrer per­sön­lichen Entwicklung. Dazu ge­hö­ren Soft­skill-Se­mi­na­re und Sprachkurse ebenso wie beispielsweise Sommer­aka­demien.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvatorstraße 2

    80333 München

    Postanschrift

    80327 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmwk.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=1147481183400Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1147481183400Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2186-0

    Fax: +49 89 2186-2800

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Schulabsolventinnen und -absolventen müssen eine Abiturnote von mindestens 1,30 vorweisen sowie eine Mindestpunktzahl in bestimmten Fächern während der Oberstufe und im Abitur erreichen. Dabei darf keine der eingebrachten Halbjahresleistungen schlechter als 12 Punkte sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird man von der Schulleitung vorgeschlagen und kann nach Bestehen eines Auswahlverfahrens in die Förderung aufgenommen werden.

    Studierende an bayerischen Hochschulen mit hervorragenden Studienleistungen können sich ebenfalls für die Förderung qualifizieren, wenn sie von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer, der Leitung eines Elitestudiengangs oder dem Prüfungsamt vorgeschlagen werden. Studierende ab dem dritten Fachsemester können sich auch selbst bewerben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 21.03.2024

    Stichwörter

    Begabtenförderung, Förderung, Studium, Universitätsstudium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English