Studium; Informationen für ausländische Studierende

    Ausländische Studierende nutzen in großem Umfang die Möglichkeit, sich an bayerischen Hochschulen einzuschreiben.

    Beschreibung

    An einer bayerischen Hochschule zu studieren, ist für eine Vielzahl ausländischer Studierender attraktiv. Insbesondere die stetig steigende Zahl der Studiengänge, die mit den Abschlussgraden „Bachelor“ und „Master“ abschließen, macht ein Studium in Bayern für ausländische Studierende reizvoll.

    Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit, an einer bayerischen Hochschule ein sog. „Double Degree“ zu erhalten. Diese Double Degree Programme, die es Studierenden ermöglichen, zwei Abschlüsse – von einer ausländischen Hochschule und von einer bayerischen Hochschule –  zu machen, werden in zahlreichen Studiengängen angeboten. Einen solchen Doppelabschluss zu erlangen,  bedeutet für bayerische und ausländische Studierende eine Erhöhung ihrer Qualifikation und damit ihrer Chancen auf dem internationalen Markt.

    Ansprechpartner

    Technische Universität München - TUM Global & Alumni Office (TUM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Arcisstr. 21

    80333 München

    Postanschrift

    80290 München

    Kontakt

    E-Mail: globaloffice@tum.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4682253234412Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 289-01

    Fax: +49 89 289-22000

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Einschreibung an einer Hochschule in Bayern sind u.a.

    • die für das Studium erforderliche Qualifikation (Vorbildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, müssen als der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt werden),
    • Nachweis der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse,
    • eine Zulassung durch die gewünschte Hochschule.

    Der Zulassungsantrag ist grundsätzlich unmittelbar an die Hochschule zu richten, an der die Aufnahme des Studiums beabsichtigt ist. Eine Ausnahme gilt insoweit für bestimmte Staatsexamensstudiengänge, soweit die Zulassung für das 1. Fachsemester beantragt wird: Ausländer oder Staatenlose, die Deutschen gleichgestellt sind oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben („Bildungsinländer"), müssen ihren Zulassungsantrag an die Stiftung für Hochschulzulassung richten. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung (Link siehe unter „Weiterführende Links").

    Die erforderlichen Sprachkenntnisse sollen in der Regel bereits im Herkunftsland erworben werden. Möglichkeiten zum Besuch von Deutsch-Sprachkursen bestehen zuweilen an den Hochschulen des Herkunftslandes sowie an den deutschen Kulturinstituten und Goethe-Instituten im Ausland.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 27.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English