Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Ostallgäu (LRA OAL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1255
87610 Marktoberdorf
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-oal.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47109148423Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47109148423Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8342 911-0
Fax: +49 8342 911-551
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Füssener Str. 12
87640 Biessenhofen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag am Nachmittag nur Bürgerbüro geöffnet.
Kontakt
E-Mail: info@biessenhofen.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02551921784Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02551921784Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8341 9365-0
Fax: +49 8341 9365-55
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung