Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Thannhausen (VGem): Ergänzung: Landratsamt Günzburg

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Günzburg - Fachbereich 31 - Mobilität (LRA GZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kapuzinermauer 1

    89312 Günzburg

    Postfachadresse

    Postfach 200157

    89308 Günzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verkehrsmanagement@landkreis-guenzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9300649716515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8221 95-999

    Fax: +49 8221 95-240

    Sprachversion

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    Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Edmund-Zimmermann-Straße 3

    86470 Thannhausen

    Postanschrift

    Edmund-Zimmermann-Straße 3

    86470 Thannhausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:15 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vgem@thannhausen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=46662840825Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46662840825Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8281 901-0

    Fax: +49 8281 901-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Thannhausen (VGem): Ergänzung: Landratsamt Günzburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Günzburg am 15.02.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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