Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Dillingen a.d.Donau - Fachbereich 32 - Verkehrswesen (LRA DLG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Allee 25

    89407 Dillingen a.d.Donau

    Postanschrift

    Große Allee 24

    89407 Dillingen a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30, Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 17:30
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/988081211644Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9071 51-0

    Fax: +49 9071 51-101

    Internet

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    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10

    89420 Höchstädt a.d.Donau

    Postanschrift

    Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10

    89420 Höchstädt a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hoechstaedt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77662973796Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9074 44-0

    Fax: +49 9074 44-55

    Internet

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

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