Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Sonstiges (091870162000): Ergänzung: Markt Prien a.Chiemsee
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.
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Landratsamt Rosenheim (LRA RO)
Adresse
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Postfach 100465
83004 Rosenheim
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Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00109127428Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00109127428Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Adresse
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Postfachadresse
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83203 Prien a.Chiemsee
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@prien.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=03663491685Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/03663491685Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8051 606-0
Fax: +49 8051 606-69
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Sonstiges (091870162000): Ergänzung: Markt Prien a.Chiemsee
Fachlich freigegeben durch Markt Prien a.Chiemsee am 27.11.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung